EEG
Das Kürzel EEG steht für „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, welches seit dem Jahr 2000 die finanzielle Förderung von Stromerzeugungsanlagen mit den regenerativen Energieträgern Solarenergie, Windenergie, Biomasse und Wasserkraft regelt.
Insbesondere die Vergütungshöhe und Vergütungsdauer sind im EEG geregelt. Dadurch konnte bis zum Jahr 2020 ein Erneuerbaren-Anteil am Strommix von ca. 50% erreicht werden, der im Jahr 2000 bei lediglich 8% lag.
Im Solarbereich werden beispielsweise Solarparks entlang eines Korridors von 200 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen (Deponien, versiegelte Flächen, ehem. Tagebauflächen etc.) gefördert. Ebenso gibt es eine Förderung für Aufdach-Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 750 kWp.
EEG-Umlage
Die EEG-(Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird von Stromverbrauchern als Komponente der Stromrechnung bezahlt. Sie liegt im Jahr 2021 für jede verbrauchte Kilowattstunde für Privat- und Gewerbekunden bei 6,5 Cent. Mithilfe der Umlage wird die Förderung der erneuerbaren Energieträger über das EEG finanziert. Sie bildet die Differenzkosten zwischen den Börsenstrompreisen sowie den höheren Vergütungstarifen der erneuerbaren Erzeugungsanlagen ab.
PPA
Das Kürzel PPA steht für „Power Purchase Agreement“ oder zu Deutsch „Stromabnahmevertrag“. Hierbei schließen ein Erzeuger auf der einen Seite sowie ein Stromverbraucher oder Stromhändler einen mehrjährigen Liefervertrag. In der jüngeren Vergangenheit wird diese Praxis auch bei Solarparks in Deutschland angewandt, die z.B. außerhalb der förderfähigen Flächenkulisse oder Größe nach EEG liegen.
Ein PPA kann beispielsweise zwischen einem Solarpark-Betreiber sowie einem Industrieunternehmen abgeschlossen werden. Der Solarpark als Lieferant profitiert langfristig von gesicherten Einnahmen außerhalb des EEG, das Unternehmen profitiert als Verbraucher von festen und ggf. reduzierten Stromkosten sowie einer verbesserten Umweltbilanz durch die Abnahme von Grünstrom.
Netzentgelt
Netzentgelte sind ein Kostenbestandteil der Stromrechnung und dienen der Finanzierung von Betrieb, Erhalt und Ausbau der regionalen Stromnetze. Gebiete mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien haben in der Regel höhere Netzentgelte. So sind Netzentgelte im ländlichen Raum höher als in städtischen Gebieten, da bislang kein bundeseinheitlicher Wert festgelegt worden ist.
Stromsteuer
Die Stromsteuer von 2,05 Cent je bezogener Kilowattstunde wird vom Staat im Rahmen der Stromrechnung geltend gemacht. Ihr Zweck war/ist die Verteuerung von Energie und somit der Anreiz zu einer Senkung des Verbrauches. Die Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt ein.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung (auch „EEG-Tarif“ genannt) beschreibt den Vergütungssatz, der einer erneuerbare Erzeugungsanlage laut EEG zusteht. Sie ist vom Energieträger abhängig sowie von der installierten Leistung einer Anlage. Die Einspeisevergütung ist in der Regel höher als der Börsenstrompreis, um den wirtschaftlichen Anreiz für die Errichtung von regenerativen Kraftwerken zu erhöhen. Zum einen wird die Einspeisevergütung aus der EEG-Umlage finanziert (Marktprämie), zum anderen mittels Direktvermarktung an der Börse (Marktwert).
Direktvermarktung
Mit Direktvermarktung wird ein Prozess beschrieben, mit dem Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt Leistung an der bundesweiten Strombörse gehandelt werden muss. Dafür werden eine vortägige Prognose der erwarteten stündlichen Erzeugung sowie der Echtzeit-Abruf der tatsächlichen Einspeiseleistung durch einen Dienstleister, der auch als Direktvermarkter bezeichnet wird, benötigt. Über die direkte Vermarktung an der Strombörse wird ein Teil der Einspeisevergütung erlöst, der sogenannte Marktwert, der im Nachgang monatlich ermittelt und durch die Direktvermarkter an die Anlagenbetreiber ausgezahlt wird.
Marktprämie
Als Marktprämie wird die Differenz zwischen dem monatlichen Börsenmarktwert des eingespeisten Stromes sowie der Höhe der festgelegten EEG-Vergütung einer Erzeugungsanlage bezeichnet. Sie wird vom lokalen Netzbetreiber an den Erzeuger auf die eingespeiste Energiemenge ausgezahlt. Die Marktprämie vom Netzbetreiber (z.B. 2 Cent/kWh) plus der Marktwert vom Direktvermarkter (z.B. 5 Cent/kWh) ergeben in Summe die Einspeisevergütung einer Erzeugungsanlage (= 7 Cent/kWh). Die Marktprämie wird aus der EEG-Umlage finanziert.
Ausschreibung
Für bestimmte Größenordnungen von erneuerbaren Erzeugungsanlagen sieht das aktuelle EEG die Teilnahme an bundesweiten Ausschreibungen vor, um die kostengünstigsten Projekte mit einem Zuschlag zu versehen. Hierbei ist ein Gebot in Cent/Kilowattstunde für die projektierte Anlage einzureichen. Dabei gibt es mehrere feste Stichtage mit bestimmten Ausschreibungsmengen im Jahr, auf die geboten werden kann.
Im Bereich der Solarenergie sind Anlagen ab 750 Kilowatt bis 20.000 Kilowatt installierter Modulleistung zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet, sofern sie sich einen gesetzlichen Einspeisetarif sichern möchten. Da Solaranlagen bundesweit miteinander konkurrieren, sind in der jüngeren Vergangenheit überwiegend Projekte in Süddeutschland bezuschlagt worden, die deutlich mehr Solarertrag und damit geringere Gestehungskosten aufweisen. Durch eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge werden künftig wieder mehr Flächenpotenziale im gesamten Land bezuschlagt.
PV-Anlage vs. Solarpark
Als „PV-Anlage“ bzw. Photovoltaikanlage oder kurz PVA wird in der Regel jede Anlage bezeichnet, die mithilfe von Solarmodulen die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie möglich macht. Dabei sind sowohl einzelne Module an Balkonen, Aufdach-Anlagen mit mehreren Modulen auf Gebäuden sowie freistehende Anlagen mit tausenden Modulen inbegriffen.
Der Begriff „Solarpark“ wird konkret für größere, zusammenhängende Modulfelder verwendet, die mithilfe eines Gestells unmittelbar über dem Erdboden montiert sind und sich in einer gemeinsamen Umzäunung befinden. Solarparks erreichen in der Regel Größen im Megawatt-Bereich. Ein Hektar entspricht dabei heutzutage etwa einem Megawatt Solarpark-Leistung. Meist wird die gesamte erzeugte Leistung über einen gemeinsamen Netzanschluss eingespeist. Ein Äquivalent zum Solarpark ist der Windpark, der aus mehreren einzelnen Windenergieanlagen in räumlichem Zusammenhang besteht.
Wechselrichter
Ein Wechselrichter erzeugt aus der Gleichspannung von Solarmodulen die für die Netzeinspeisung benötigte Wechselspannung mit der korrekten Netzfrequenz und Netzspannung. Dabei werden in der Regel Gleichspannungen von etwa 400-800 Volt aus den Modulfeldern in „haushaltsüblichen“ 230 Volt-Netzstrom mit einer Frequenz von 50Hertz gewandelt.
Umspannwerk
In einem Umspannwerk (kurz „UW“) erfolgt eine Umwandlung der Spannungshöhe zwischen zwei Stromnetzen, z.B. zwischen der Mittelspannungs- und Hochspannungsebene. Dabei kann z.B. eine Spannung von 20 Kilovolt, wie sie in vielen Solarparks zu finden ist, auf eine Spannung von 110 Kilovolt erhöht werden, um sie in eine Hochspannungsleitung eines Netzbetreibers einzuspeisen. Dies geschieht mithilfe eines Transformators, der aus magnetisch gekoppelten Spulen besteht und mit diesen die Übersetzung der Spannung übernimmt.
Umspannwerke funktionieren in beide Richtungen, das heißt, über sie kann Strom aus dem Hochspannungsnetz in das Mittelspannungsnetz fließen, z.B. zu Verbrauchern, oder aber aus Solar- und Windparks aus der Mittelspannungsebene zum Weitertransport in die Hochspannung.
Netzverknüpfungspunkt
Als Netzverknüpfungspunkt (kurz NVP) bezeichnet man den vom Netzbetreiber zugewiesenen oder vereinbarten Punkt, an dem der erzeugte Strom in das regionale Netz eingespeist werden darf. Der NVP wird im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber ermittelt. Diese berücksichtigt die angefragte Einspeiseleistung der Anlage, die bestehenden Auslastung des Netzes durch weitere Einspeiser sowie elektrische Grenzwerte, die einzuhalten sind.
Als grobe Richtlinie kann von folgenden NVP ausgegangen werden: Kleinere Solarparks bis 5 Megawatt Leistung können in der Regel an das lokale Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Der NVP ist meist nur einige 100 Meter von der Anlage entfernt und einfach zu erreichen.
Mittelgroße Solarparks zwischen 5 und 20 Megawatt schließt man an Schaltanlagen an, in denen mehrere Mittelspannungskabel zusammenlaufen und die sich meist in regionalen Umspannwerken des Netzbetreibers befinden. Hierbei sind meist einige Kilometer an Leitungsweg zwischen Solarpark und NVP zurückzulegen.
Für große Solarparks jenseits der 20 Megawatt ist meist ein eigenes Einspeiser-Umspannwerk entlang einer 110-Kilovolt-Freileitung zu errichten, an die das UW angeschlossen wird.